Geschäftsmodelle PPP
Betreibermodell
So sieht etwa das Betreibermodell vor, dass der private Unternehmer ein Infrastrukturprojekt errichtet und betreibt; dabei hat er auch die Bauherreneigenschaft und trägt das wirtschaftliche Risiko. Die Finanzierung erfolgt jedoch über Gebühren, die Nutzer für die Inanspruchnahme zu entrichten haben. Im Verhältnis zu den Nutzern erbringt der private Betreiber seine Leistungen im Namen und auf Rechnung der Kommune, die Rechtsbeziehungen entstehen insoweit also nur zwischen der Kommune und den Nutzern. Die konkrete Ausgestaltung des Betreibermodells erfolgt jeweils durch einen Betreibervertrag. In diesem muss sich die Kommune insbesondere die nötigen Kontroll- und Zugriffsrechte sichern, um den gebotenen angemessenen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung zu wahren.
Betriebsführungsmodell
Bei dem später aufgekommenen Betriebsführungsmodell bleibt die öffentliche Hand anders als beim Betreibermodell selbst Eigentümerin und Betreiberin der Anlage. Das Modell sieht lediglich vor, dass der private Betriebsführer auf vertraglicher Basis gegen Entgelt Anlagen des öffentlichen Aufgabenträgers in dessen Namen betreibt. Typischerweise umfasst dabei die übertragene Betriebsführung den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Anlagen. Daneben umfasst sie die technische und kaufmännische Verwaltung der Anlage.
Betriebsüberlassungsmodell
Als Zwischenform zwischen dem Betreibermodell und dem Betriebsführungsmodell wird das sog. Betriebsüberlassungsmodell angesehen. Gegenüber dem Betriebsführungsmodell unterscheidet es sich durch einen weiteren Rückzug der öffentlichen Hand aus dem laufenden Betrieb der Anlage. Der private Betriebsführer verfügt hier über einen weitergehenden Gestaltungsraum, der sich auch darin äußern kann, dass er zu außenwirksamem Handeln ermächtigt ist.
BOT-Modell
Unter der Bezeichnung BOT (Build, Operate, Transfer; deutsch: Bauen, Betreiben, Übertragen) ist ein Betreibermodell geläufig, das die schlüsselfertige Erstellung von Anlagen einschließlich Finanzierung der Vorlaufkosten und umfassendem Projektmanagement sowie die Betriebsübernahme für die Anlaufphase vorsieht. Die englische Begrifflichkeit ist mittlerweile auch im deutschen Sprachgebrauch üblich, sie knüpft aber anders als die deutschen Modelle stärker an die Risikoallokation an. Es sind sowohl kurzfristige als auch langfristige BOTs möglich. So sind langfristige BOTs mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren (teilweise auch darüber) insbesondere beim Bau von Infrastrukturanlagen wie Kraftwerken oder Flughäfen üblich.
Gemischtwirtschaftliche Unternehmen
Die intensivste Form des PPP wird im Rahmen der sogenannten gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen betrieben. Dies sind Unternehmen, die sowohl öffentliche als auch private Anteilseigner haben. Diese werden teilweise als Modifikation der Betreibermodelle betrieben, teilweise kommt dem privaten Anteilseigner aber auch lediglich eine finanzielle Beteiligung zu. Entsprechend der oben angegebenen Definition sind aber nur solche gemischtwirtschaftlichen Unternehmen als PPP zu verstehen, bei denen es durch die Beteiligung Privater nicht nur um ein Finanzierungsgeschäft geht, sondern die Partner ihre unterschiedlichen Kompetenzen in das Unternehmen einbringen.
Aktualisiert (Mittwoch, 19. Mai 2010 um 10:13 Uhr)


